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K-Tipp 05/2021
09.03.2021
Letzte Aktualisierung:
10.03.2021
10.03.2021
Nein. Partnervermittlungsverträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. Der von Ihnen im Internet abgeschlossene Vertrag ist also nie gültig zustande gekommen. Laut Gesetz kann ein Partnervermittlungsvertrag ohnehin jederzeit und per sofort gekündigt werden. Teilen Sie dies Parship mit einem eingeschriebenen Brief mit. Und erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, falls Parship oder ein Inkassobüro Sie betreiben sollte.
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Parship
Aufgrund dieses Artikels habe ich mich wegen dem selben Problem an Parship gewandt. Nachstehend die Antwort: Die Frage ob Online-Partnerbörsen unter OR 406 fallen sei in mehreren Punkten rechtlich umstritten und ungeklärt. PS ist der Meinung Ihre Kündigungsbestimmungen seien rechtens!! Man kann auch mit einem eingeschriebenen Brief nichts erreichen!