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K-Tipp 18/2020
27.10.2020
Nein. Solange die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt wird, müssen die Angestellten entsprechend weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Kann der Arbeitgeber Sie wieder normal beschäftigen, muss er Ihnen den vollen Lohn zahlen – und zwar aus der eigenen Tasche. Er hat dann keine Kurzarbeitsentschädigung mehr zugut. Bezieht Ihr Chef trotzdem weiterhin Geld von der Arbeitslosenkasse, macht er sich strafbar.
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