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K-Tipp 01/2013
16.01.2013
Nein. Für den Lehrling müssten Sie nur zahlen, wenn dieser tatsächlich gearbeitet hätte. Dann darf die Sanitärfirma diese Arbeit zum Ansatz eines Lehrlings in Rechnung stellen.
Nein. Für den Lehrling müssten Sie nur zahlen, wenn dieser tatsächlich gearbeitet hätte. Dann darf die Sanitärfirma diese Arbeit zum Ansatz eines Lehrlings in Rechnung stellen.
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