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K-Tipp 06/2021
23.03.2021
Nein, das ist nicht nötig. Die Schlichtungsbehörde prüft bei einer Anfechtung der Kündigung nämlich von sich aus, ob das Mietverhältnis allenfalls erstreckt wird, sofern sie die Kündigung als rechtmässig erachtet.
Die Kündigung müssen Sie innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnortes anfechten.
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