Nein. Jeder kann ein Betreibungsbegehren stellen – auch ohne Beweise für die behauptete Forderung, ja sogar ohne Grund. Denn das Betreibungsamt prüft nicht, ob die For­derung berechtigt ist.

Erst wenn Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechts­vorschlag erheben und der Rechnungssteller seine Forderung beim Gericht einklagt, muss er nach­weisen, dass die Forderung an Sie tatsächlich besteht.