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Nein. Jeder kann ein Betreibungsbegehren stellen – auch ohne Beweise für die behauptete Forderung, ja sogar ohne Grund. Denn das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Erst wenn Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erheben und der Rechnungssteller seine Forderung beim Gericht einklagt, muss er nachweisen, dass die Forderung an Sie tatsächlich besteht.
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