Inhalt
K-Tipp 12/2023
20.06.2023
Ja. Zwar müssen sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte eine Kündigung nicht begründen. Der gekündigte Vertragspartner kann aber nachträglich noch eine schriftliche Begründung verlangen. Das ermöglicht es Angestellten zu beurteilen, ob die Kündigung allenfalls missbräuchlich ist. Eine missbräuchliche Kündigung ist zwar gültig – der Angestellte hat jedoch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden