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Ja. Sobald Kinder volljährig sind, können Eltern nicht mehr im Namen der Kinder prozessieren. Ihr Sohn muss nun den Unterhalt selber einklagen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Falls das Kind während des Scheidungsverfahrens volljährig wird, kann das Gericht im Verfahren gleichzeitig den Unterhalt für das Kind festlegen.
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