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K-Tipp 1/2005
12.01.2005
Nein. Zwar haben Arbeitslose nach jeweils 60 Stempeltagen Anspruch auf eine Woche «Ferien». Das sind aber nicht Ferien im herkömmlichen Sinn, sondern kontrollfreie Tage. Das heisst: Während dieser Zeit müssen Stellenlose keine Arbeit suchen. Ein paar Details dazu:
- Die kontrollfreien Tage sind mindestens 14 Tage vor Beginn beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anzumelden.
- Kontrollfreie Tage müssen während der Arbeitslosigkeit in Blöcken von mindestens fünf Tagen bezogen werden.
- Solche Blöcke kann man auch zusammenlegen, falls jemand längere Zeit verreisen möchte.
- Einzelne «Ferien»-Tage dürfen nicht bezogen werden.
Aber: Wer es während der Stellenlosigkeit versäumt, diese Tage zu beziehen, hat nachher keinen Anspruch auf Barauszahlung.
(hrs)
- Die kontrollfreien Tage sind mindestens 14 Tage vor Beginn beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anzumelden.
- Kontrollfreie Tage müssen während der Arbeitslosigkeit in Blöcken von mindestens fünf Tagen bezogen werden.
- Solche Blöcke kann man auch zusammenlegen, falls jemand längere Zeit verreisen möchte.
- Einzelne «Ferien»-Tage dürfen nicht bezogen werden.
Aber: Wer es während der Stellenlosigkeit versäumt, diese Tage zu beziehen, hat nachher keinen Anspruch auf Barauszahlung.
(hrs)
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