2. und 3. Säule
Pensionskassen müssen ihre Versicherten gleich behandeln. Doch nicht alle halten sich daran. Die Pensionskasse Comunitas hatte das Altersguthaben einer Versicherten im letzten Jahr vor dem Stellenwechsel nicht mehr verzinst. Sie stellte sich auf den Standpunkt, diese Praxis sei legal. Der K-Tipp unterstützte die betroffene Versicherte bis vor Bundesgericht, wo sie im März 2015 Recht erhielt: Laut Urteil war die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt.
Auch ein Rentner aus Kloten ZH erhielt nach einem Zinsklau Unterstützung durch den Rechtsschutzfonds des K-Tipp: Die Pensionskasse seines Arbeitgebers SR Technics wollte sein Alterskapital ein ganzes Jahr lang nicht verzinsen, weil er Ende Jahr pensioniert wurde.
Beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hatte die Kasse noch Erfolg, doch das Bundesgericht sah das anders: Es gebe «keinen sachlichen Grund», einem Versicherten die Verzinsung zu verweigern, wenn er auf Anfang des folgenden Jahres pensioniert werde.
Der Rechtsschutzfonds des K-Tipp hat auch einen Rechtsstreit um die 3. Säule finanziert: Ein Leser wollte sein 3.-Säule-Konto mit über 160 000 Franken Guthaben von der Credit Suisse zur WIR-Bank zügeln. Grund: Die CS zahlte bloss 1,25 Prozent Zins, die WIR-Bank hingegen 1,8 Prozent. Doch die CS verweigerte die Überweisung. Begründung: Fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters sei nur eine definitive Auszahlung möglich, eine Überweisung auf ein anderes 3a-Konto hingegen nicht.
Der vom K-Tipp finanzierte Anwalt reichte beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Klage ein. Die CS krebste daraufhin zurück und überwies das Geld zur WIR-Bank – samt Zinsdifferenz.
Arbeitsrecht und Rechtsschutz
Ein Angestellter der Versicherung Axa Winterthur erhielt vier Jahre in Folge einen Bonus von 9000 Franken. Als er die Stelle im Februar 2010 kündigte, verweigerte Axa den Bonus fürs vorangegangene Jahr. Der Jurist wollte seinen Bonus gerichtlich einfordern und meldete den Fall seiner Rechtsschutzversicherung. Dumm nur, dass er bei der Tochtergesellschaft Axa-Arag versichert war. Diese beurteilte seinen Fall als «aussichts-los» und wollte höchstens 2000 Franken an die Anwaltskosten zahlen.
Der K-Tipp schätzte seine Chancen hingegen als gut ein und gab ihm Rechtsschutz: Der ehemalige Axa-Angestellte bekam vom Arbeitsgericht Zürich Recht. Er erhielt die 9000 Franken Bonus von der Axa. Ihre Rechtsschutzversicherung musste zusätzlich die Anwaltskosten von 3000 Franken zahlen.
Registerhaie
Für Unternehmer ein Riesenärger: Kaum ist man im Telefonbuch oder im Handelsregister eingetragen, flattern Rechnungen für nichtbestellte Registereinträge ins Haus. So erging es einem Jungunternehmer aus dem Kanton Schwyz. Er erhielt eine Rechnung der Registerfirma IFW, Institut für Wirtschaftsinformationen Ltd. Für die «Handelsregister-Neueintragung» verlangte sie knapp 990 Franken, was der Jungunternehmer bezahlte. Etwas später realisierte er, dass er einem Registerhai aufgesessen war.
Der Rechtsschutzfonds des K-Tipp finanzierte ihm einen Anwalt, der für ihn das Geld beim Zivilgericht Basel mit Erfolg zurückforderte.
Retrozessionen
Viele Anleger vertrauen ihr Geld Vermögensverwaltern an. Diese kaufen für ihre Kunden Wertschriften wie Aktien, Obligationen und Fonds. Was viele Kunden nicht wussten: Die Banken und andere Vermögensverwalter erhalten von den Verkäufern der Finanzprodukte Geld zurück und steckten es in den eigenen Sack. Diese Vergütungen werden auch Retrozessionen genannt.
Im Jahr 2006 entschied das Bundesgericht: Solche Kommissionen gehören den Kunden – und nicht den Vermögensverwaltern. Die Banken behaupteten daraufhin, das Urteil gelte nur für externe Vermögensverwalter. Ein K-Tipp-Leser blitzte deshalb bei der Grossbank UBS ab, als er für eine Erbengemeinschaft die von 1998 bis 2008 eingeheimsten Retrozessionen herausverlangte.
Der K-Tipp gab der Erbengemeinschaft Rechtsschutz für ein gerichtliches Verfahren gegen die UBS – mit Erfolg: Ende 2012 entschieden die Bundesrichter, dass auch die von Banken kassierten Kickbacks den Kunden gehören. Dieser Entscheid hatte grosse Auswirkungen: Die Banken mussten ihren Kunden hohe Beträge zurückzahlen.