Nein. Hat der Arbeitgeber vertraglich einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen versprochen, muss er sich daran halten. Sie haben also während 16 Wochen 100 Prozent Lohn zugut.

Konkret: Ihr Arbeitgeber kann die Mutterschaftsentschädigung der EO – Erwerbsersatzordnung – an Sie weiterleiten und den Rest selber auf 100 Prozent aufstocken. Oder er kann Ihnen den vollen Lohn aus eigener Tasche zahlen und dafür die Auszahlung der EO für sich behalten.