Sie müssen im Laufe des Februars auf Ende April 2011 kündigen. Der Grund: Der Mutterschaftsurlaub dauert ab Niederkunft 14 Wochen. Gleichzeitig sagt aber das Arbeitsgesetz, dass Ihr ­Arbeitgeber Sie nach der ­Geburt 16 Wochen lang  nicht ohne Ihr Ein­verständnis beschäftigen kann.

Damit kommen Sie in den Genuss einer zwei­wöchigen «Verlängerung». Sie können also bis Ende April zu Hause bleiben – und auf diesen Zeitpunkt kündigen. Für diese zwei Wochen erhalten Sie allerdings keinen Lohn, weil Sie ja nicht arbeiten.

Bis zur 16. Woche nach der Geburt dürfen Mütter übrigens nicht abends oder nachts arbeiten. Stillenden Müttern ist die nötige Zeit zum Stillen freizugeben. Wenn sie den Arbeitsplatz zum Stillen verlassen, zum Beispiel nach Hause fah­ren, muss diese Zeit nicht entlöhnt werden.