Nein. Sie erhalten während maximal 14 Wochen bzw. 98 Tagen ein Mutterschaftstaggeld – so oder so.  Erkranken Sie in dieser Zeit, läuft diese Bezugsdauer also normal weiter.

Anders ist es nur, falls das Kind nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Dann kann der Bezug des Taggeldes hinausgeschoben werden, bis das Kind nach Hause kann. Die Wartezeit ist allerdings unbezahlt.

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt maximal 172 Franken pro Tag. Dieses Höchst-Taggeld erhält eine Frau, wenn sie vor der Geburt 6450 Franken oder mehr verdient hat.

Tipp für gutverdienende Frauen:
Viele Arbeitgeber schliessen für die Angestellten eine Taggeldversicherung ab, die im Krankheitsfall während 720 Tagen 80 Prozent des bisherigen Lohnes bezahlt.

Haben Sie mehr als 6450 Franken verdient und hat Ihr Arbeitgeber eine solche Krankentaggeld-Versicherung für Sie abgeschlossen, können Sie in Ihrer jetzigen Situation bei der Versicherung die Differenz zwischen den erwähnten 172 Franken und den 80 Prozent Ihres versicherten Lohns geltend machen. Und zwar für die Zeit der Erkrankung, aber maximal bis zum Ablauf des Mutterschaftsurlaubs.

Sollten Sie auch nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs noch krank sein, erhalten Sie das gesamte Taggeld vom Taggeldversicherer.