Wenn eine Frau nach der Scheidung vom Mann Alimente erhält, muss sie trotzdem oft einen Job suchen. Das erwarten auch die Gerichte: Falls die Frau sich weigert, werden ihr keine höheren Unterhaltsbeiträge zugesprochen.

Die Erwerbstätigkeit muss aber zumutbar sein. Im Fall einer 55-jährigen Frau hat nun das ­Bundesgericht entschieden: Ihr Arbeitspensum ­beträgt bereits 70 Prozent, eine Erhöhung ist nicht zumutbar, zumal die Frau gesundheitlich angeschlagen ist.  

Bundesgericht, Urteil 5A_340/2011 vom 7. 9. 2011