Eine Frau arbeitete 1996 in einem Blumengrosshandel. Eines Morgens um 3.40 Uhr wurde sie von vermummten Einbrechern überrascht. Diese bedrohten sie mit der Pistole und zwangen sie auf den Boden. Dann schlossen sie die Frau gefesselt in ein dunkles WC ein, wo sie erst nach einer halben Stunde befreit wurde.
Seither hat das Opfer psychische Beschwerden und ist arbeitsunfähig. Ihre Unfallversicherung zahlte bis Ende 2004, dann entschied sie, die immer noch bestehende psychische Krankheit habe jetzt nichts mehr mit dem Überfall zu tun.
Das Bundesgericht sieht das anders. Ein solches Schreckereignis sei «nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeines Lebenserfahrung» geeignet, langanhaltende Arbeitsunfähigkeit zu bewirken.  

Bundesgericht, Urteil 8C_522/2007 vom 1.9.2008