Ja. Verunfallte, die ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, erhalten ein Taggeld. Es ersetzt den Lohnausfall, der durch den Unfall entstanden ist. Das Taggeld ist bei voller Arbeitsunfähigkeit auf 80 Prozent des versicherten Verdienstes beschränkt. Dieser umfasst den Bruttolohn, den 13. Monatslohn, die Gratifikation sowie sämtliche Nebenleistungen und Familienzulagen. Bei der Berechnung des Taggeldes geht man vom versicherten Jahresverdienst aus. Liegt nur eine Teil-Arbeitsunfähigkeit vor, wird das Taggeld entsprechend gekürzt (weil ja die verunfallte Person wieder ein Teilpensum arbeitet).

So wird gerechnet:

  • Sie haben einen versicherten Lohn von 68 000 Franken (13 x Fr. 5000.– Monatslohn = 65000.–, dazu 12 x Fr. 250.– Kinderzulagen = 3000.–). Ihr volles Taggeld pro Tag beträgt also Fr. 149.04 (68000 : 365 x 0,8). Da Sie 10 Tage lang zu 100 Prozent arbeitsunfähig waren, erhalten Sie für diese 10 Tage Fr. 1490.40.
  • Anschliessend waren Sie 5 Tage lang zu 60 Prozent arbeitsunfähig. Für diese 5 Tage erhalten Sie noch Fr. 447.10 (5 x 89.42 bzw. 149.04 x 0,6 x 5).
  • Für die geleistete Arbeit von 40 Prozent erhalten Sie selbstverständlich den vollen Lohn.


Wichtig: Der Taggeldanspruch entsteht ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag. Für die ersten zwei Tage Wartezeit muss der Arbeitgeber aber mindestens 80 Prozent des Lohnes zahlen.