Beteiligt sich eine unfallversicherte Person an einer Schlägerei, so kürzen die Suva und die anderen Unfallversicherer ihre Geldleistungen – zum Beispiel Taggelder oder Invalidenrente – um mindestens die Hälfte (nicht aber die Arzt- und Spitalkosten). Das passierte auch einem Mann, der in eine Schlägerei verwickelt war und plötzlich davonrannte. Ohne auf den Verkehr zu achten, rannte er dabei auf die Strasse, wo er von einem Auto erfasst und schwer verletzt wurde. Das Bundesgericht befand, diese Verletzung hänge immer noch kausal mit der vorhergehenden Rauferei zusammen.

Bundesgericht, Urteil 8C_997/2009 vom 4.5.2010