Wer auf Winaprice.com am iPhone-Wettbewerb teilgenommen hatte, hatte kurze Zeit später eine Rechnung der Zürcher Firma Telebilling AG im Briefkasten: Fr. 59.90 für die Teilnahme. Wer nicht zahlte, erhielt mehrere Mah­nungen – die Beträge stiegen auf ­unglaubliche Fr. 197.90 (siehe auch K-Tipp 1/11).

Nur: Auf der Website wurde ungenügend auf die Teilnahmekosten hingewiesen. Deshalb kann  kein gültiger Vertrag zustandegekommen sein. Mittlerweile haben sich beim K-Tipp Betroffene gemeldet, die vom In­kassobüro Inkassolution GmbH in Cham ZG betrieben worden sind.

Sie wehrten sich. Wer be­trieben wird, erhält vom Pöstler oder Betreibungsbeamten einen Zahlungsbefehl ausgehändigt. Dieses amtliche Dokument ist nicht zu verwechseln mit einer Betreibungsandrohung oder der Mahnung eines Inkasso­büros.

Auf dem Zahlungsbefehl kann der Betriebene entweder vermerken, dass er Rechtsvorschlag ­erhebt. Oder er teilt dies dem Betreibungsamt innert zehn Tagen mündlich oder schriftlich mit. 

Das ist für den Betriebenen kostenlos, die Spesen zahlt der Absender des Zahlungsbefehls. Übersetzt heisst «Rechtsvorschlag erheben», dass man eine Forderung bestreitet. Damit ist die Betreibung vorerst gestoppt. Die Telebilling AG wollte zu ihrem Vorgehen nicht Stellung nehmen.

Einen Musterbrief können Sie gratis herunterladen unter www.ktipp.ch.