Ja. Sie sind aus dem Einzugsgebiet Ihres bisherigen Hausarztmodells weggezogen; am neuen Wohnort hat Ihre Krankenkasse kein solches Modell im Angebot. Deshalb erfolgt eine Umstufung in die «normale» Grundversicherung auf den Ersten des Folgemonats.

Beim Hausarztmodell können Versicherte nur noch zu jenen Ärzten gehen, die auf der entsprechenden Liste der jeweiligen Krankenkasse figurieren (ausser in Notfällen). Das Gleiche gilt beim HMO-Modell, bei dem sich Versicherte immer zuerst an die von der Kasse bestimmte Gruppenpraxis wenden müssen.
Die Krankenkassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, überall und flächendeckend Hausarzt- oder HMO-Modelle anzubieten. Und: Jede Krankenkasse definiert selber, welche Ortschaften bzw. Regionen zum Einzugsgebiet des betreffenden Sparmodells gehören. Und jede Kasse legt auch selber fest, ob ein bestimmter Arzt oder eine bestimmte Gruppenpraxis ins Sparmodell aufgenommen wird.

Wer aus dem Einzugsgebiet wegzieht, kann also vorerst nicht mehr von den Vorteilen des Sparmodells profitieren, falls dieses am neuen Ort nicht angeboten wird.
Tipp: Vielleicht führt eine andere Kasse in Ihrer neuen Wohnregion ein entsprechendes Modell. Dann können Sie zu dieser Kasse wechseln - allerdings erst auf Ende Jahr.

Auf der Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) können Sie herausfinden, welche Krankenkasse an welchem Standort ein Hausarzt- oder HMO-Modell anbietet.

(ai)

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