Ja. Forderungen aus pri­vaten Versicherungen verjähren laut Gesetz schon nach zwei Jahren. Das bedeutet: Sie haben keine Chance, die Forderungen gegen den Willen der Versicherung rechtlich durchzusetzen.

Die Verjährung Ihrer Ansprüche hätten Sie vermeiden können, wenn Sie die Versicherung betrieben oder sie beim Gericht eingeklagt hätten. Die einfachste und günstigste Möglichkeit wäre jedoch gewesen, von der Versicherung zu verlangen, dass sie eine bestimmte Zeit lang die Verjährung der Forderung nicht geltend macht. Solche Verjährungsverzichte werden in der Regel bei pendenten Schadenfällen unterschrieben, um Betreibungen oder Klagen zu vermeiden.  

 

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