Nein. Laut Gesetz darf die Videoüberwachung durch Private ausschliesslich dem Schutz des Eigentums bzw. der Bewohner oder Besucher des überwachten Hauses dienen. Wenn Ihr Nachbar seine Kamera auf Ihre Terrasse richtet, greift er übermässig in Ihre Privatsphäre ein. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie können daher wegen Persönlichkeitsverletzung klagen und verlangen, dass die Kamera entfernt wird. In den meisten Kantonen ist hierfür zunächst der Friedensrichter zuständig. Kommt  keine Einigung zustande, müssen Sie sich an das Gericht des Bezirks wenden. In Ihrem Fall macht sich Ihr Nachbar allenfalls strafbar. Denn gemäss Strafgesetzbuch ist Dritten das Filmen eines Privatbereichs verboten. Sie können den Nachbarn also auch bei der Polizei anzeigen.