Nein. Sie können sich wehren. Zwar muss ein Grundstückeigentümer das natürlich abfliessende Regenwasser des höher liegenden Geländes hinnehmen. Der Eigentümer dieses Geländes darf aber den Abfluss nicht künstlich mit Mauern, Wällen oder Gräben zum Nachteil des unteren Grundstücks verändern.

In Ihrem Fall ist klar: Die Mauer staut das Wasser und kanalisiert es geradewegs auf Ihr Areal. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie können verlangen, dass der Nachbar seine Mauer beseitigt oder zumindest so verändert, dass das Regenwasser wieder natürlich abfliessen kann. Ausserdem können Sie für die defekte Garagenmauer und das ertränkte Gemüse Schadenersatz verlangen.