Ein Mann hatte den Lehrerberuf wegen eines drohenden Burnouts an den Nagel gehängt und wurde in einer Nebentätigkeit Programmierer. Deswegen wollte er seiner Ex-Frau nach der Scheidung weniger Alimente zahlen. Doch in solchen Fällen gehen Gerichte nicht vom effektiven, sondern von einem theoretisch möglichen Einkommen aus. Darauf basierend werden die Alimente berechnet.

Im konkreten Fall sagt das Bundesgericht, auch nach einem zweijährigen Unterbruch sei es für den 57-Jährigen zumutbar, wieder als Se­kundarlehrer zu arbeiten. Er habe weder das ­Burnout noch andere gesundheitliche Beschwerden belegen können.  

Bundesgericht, Urteil 5A_750/2011 vom 5. 12. 2011