Inhalt
K-Tipp 16/2006
04.10.2006
Reiseanbieter missachten neue Vorschriften»: Unter diesem Titel hat der K-Tipp in der letzten Ausgabe auch ein Inserat der Fluggesellschaft Air Berlin angeprangert. Grund: In der Anzeige war zwar problemlos erkennbar, dass es diverse Europaflüge ab Zürich bei Air Berlin schon ab 49 Franken gibt. Doch bloss in mickriger Schriftgrösse wurde mitgeteilt: Bei den 49 Franken handelt es sich um den Einwegtarif.
Vom K-Tipp mit diesem Vorwurf konfrontiert, kündigte Air Berlin an, man werde künftig eine besser lesbare Schriftgrösse verwenden. Und wirklich: Im neuen Inserat lässt sich die zuvor sehr klein gedruckte Information nun ohne Lupe lesen.
Die Bestimmungen über die Preisbekanntgabe in der Reisewerbung schreiben denn auch vor: «Bei Angeboten für Flugreisen muss klar ersichtlich dargestellt sein, ob sich der Preis auf einen Retourflug oder einen individuell buchbaren Einwegflug bezieht.»
(gs)
Vom K-Tipp mit diesem Vorwurf konfrontiert, kündigte Air Berlin an, man werde künftig eine besser lesbare Schriftgrösse verwenden. Und wirklich: Im neuen Inserat lässt sich die zuvor sehr klein gedruckte Information nun ohne Lupe lesen.
Die Bestimmungen über die Preisbekanntgabe in der Reisewerbung schreiben denn auch vor: «Bei Angeboten für Flugreisen muss klar ersichtlich dargestellt sein, ob sich der Preis auf einen Retourflug oder einen individuell buchbaren Einwegflug bezieht.»
(gs)
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden