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18.06.2020
Ja. Weil vertraglich keine Probezeit vereinbart wurde, richtet sie sich nach dem Gesetz. Deshalb gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Ein Verzicht müsste ausdrücklich vereinbart worden sein. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt laut Gesetz sieben Tage.
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