Neue Energieetikette: Die Strafsteuer bleibt
Seit Anfang Jahr sind viele Autos in eine neue Effizienzklasse eingeteilt. In einigen Kantonen müssen Autobesitzer trotzdem weiterhin hohe Motorfahrzeugsteuern zahlen, die gestützt auf die alte Energieetikette festgelegt wurden.
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K-Tipp 04/2020
25.02.2020
Marco Diener
K-Tipp-Leserin Karin Seiler aus Pfyn TG besitzt seit dem Jahr 2017 einen Renault Clio. Beim Kauf trug das Auto die Energieetikette F. Das ist die zweitschlechteste. Deshalb zahlte die Autobesitzerin die normale Motorfahrzeugsteuer plus eine Strafsteuer von 50 Prozent.
In Zahlen heisst das: Die ordentliche Motorfahrzeugsteuer kostet jährlich 192 Franken. Hinzu kommt die Strafsteuer von 96 Franken. Macht total 288 Franken. Die gleiche Strafsteuer gil...
K-Tipp-Leserin Karin Seiler aus Pfyn TG besitzt seit dem Jahr 2017 einen Renault Clio. Beim Kauf trug das Auto die Energieetikette F. Das ist die zweitschlechteste. Deshalb zahlte die Autobesitzerin die normale Motorfahrzeugsteuer plus eine Strafsteuer von 50 Prozent.
In Zahlen heisst das: Die ordentliche Motorfahrzeugsteuer kostet jährlich 192 Franken. Hinzu kommt die Strafsteuer von 96 Franken. Macht total 288 Franken. Die gleiche Strafsteuer gilt übrigens auch für Autos mit der Energieetikette G.
Auf Anfang Jahr hat der Bund die Regeln zur Berechnung der Energieeffizienz geändert (K-Tipp 20/2019). Bis Ende 2019 floss auch das Leergewicht in die Berechnung ein. Das bedeutete: Wenn zwei Autos gleich viel Treibstoff verbrauchen, galt das schwerere als effizienter. Neu werden leichte Fahrzeuge nicht mehr benachteiligt.
Einmal Kategorie F, immer Kategorie F
Karin Seilers Renault Clio ist ein leichtes Auto. Es wiegt nur 1165 Kilo. Deshalb ist der Renault auf Anfang Jahr von der Effizienzklasse F in die Effizienzklasse C aufgestiegen. Und aus diesem Grund müsste die Strafsteuer eigentlich entfallen. Aber das ist nicht der Fall. Denn im thurgauischen Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben steht: «Personenwagen werden nach ihrer Energieetikette bei der ersten Inverkehrsetzung in die Kategorien A bis G eingeteilt.» Für Karin Seilers Renault Clio bedeutet das: Einmal F, immer F. Deshalb wird sie die Strafsteuer zahlen müssen, solange sie dieses Auto fährt.
Übrigens: Die Kantone Bern, Freiburg, Glarus, Nid- und Obwalden, St. Gallen und Zürich ziehen zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer ebenfalls die Energieetikette heran. Auch sie stützen sich – wie der Kanton Thurgau – immer auf die Energieetikette bei der ersten Inverkehrsetzung.