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Ein Mann aus dem Kanton Baselland beantragte über einen Vermittler einen Kredit bei einer Bank. Der Kreditvermittler lieferte dem Geldinstitut falsche Lohnbelege ab. Deshalb ergab die Budgetberechnung ein zu hohes Einkommen. Der Antragsteller unterschrieb die Berechnung. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte ihn deshalb wegen Betrugs zu 30 Tagessätzen à 30 Franken. Er wehrte sich mit dem Argument, die falschen Unterlagen stammten nicht von ihm. Laut Kantonsgericht hätten ihm die Zahlen in der Budgetberechnung auffallen müssen. Das sahen auch die Bundesrichter so.
Bundesgericht, Urteil 6B_777/2017 vom 8. Februar 2018
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