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Ein Tesla-Fahrer fuhr auf der Autobahn mit einem Abstand von 0,6 Sekunden zum vorausfahrenden Auto. Er wurde vom Gericht zu einer Busse von 2500 Franken und einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Dagegen wehrte sich der Automobilist. Denn bisher galt: Ab einem Abstand von weniger als 0,6 Sekunden verletzt ein Lenker in der Regel die Verkehrsregeln schwer. Er argumentierte, sein Abstand habe nicht weniger als 0,6 Sekunden betragen, sondern zweimal 0,6 Sekunden. Damit liege nur ein leichter Fall vor. Das Obergericht und das Bundesgericht sahen dies anders. Auch wer im Abstand von 0,6 Sekunden oder mehr zum vorderen Fahrzeug fahre, könne besonders gefährlich handeln. Die Busse und Geldstrafe wurden aber reduziert.
Bundesgericht, Urteil 6B_1090/2017 vom 15. Februar 2018
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