Bei einer Autobahn-Baustelle war die Strasse in einer Kurve sehr rutschig. Die Ursache ist unbekannt. Augenzeugen sagen, es sei wie Schmierseife gewesen. Jetzt muss der Bund ­einer Töfffahrerin 13 000 Franken Schadenersatz zahlen, weil sie an dieser Stelle gestürzt war.

Das Bundesgericht sagt, Strassenbenützer dürften «grundsätzlich von einer guten und ­sicheren Strasse ausgehen». Die Baustelle war als solche mit einem Signal ausgeschildert, doch es fehlte das Signal «Schleudergefahr», um auf den übermässig glatten Belag hinzuweisen. Deshalb habe die Motorradfahrerin die Gefahr «bei zumutbarer Aufmerksamkeit» nicht rechtzeitig ­erkennen können.

Bundesgericht, Urteil 4A_479/2015 vom 2. 2. 2016