Inhalt
23.04.2019
Ein Mitarbeiter eines Zürcher Restaurants trug nicht immer Handschuhe, obwohl das der Betrieb vorschrieb. Dieser verwarnte ihn zweimal und drohte beim nächsten Mal die Kündigung an. Als der Mann wieder keine Handschuhe trug, wurde ihm gekündigt. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich verfügte wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit 31 Einstelltage, an denen es kein Geld gibt. Der Mann wehrte sich: Der Arbeitgeber habe ihm keine passenden Handschuhe zur Verfügung gestellt. Doch dies konnte er nicht nachweisen. Deshalb sind die Einstelltage laut allen Instanzen rechtens.
Bundesgericht, Urteil 8C_19/2019 vom 1.4.2019
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden