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Das Kantonsgericht Zug verpflichtete einen Mann, für seine drei Kinder und die Ex-Frau rund 5000 Franken im Monat als Unterhalt zu bezahlen. Zum Zeitpunkt der Scheidung verdiente er 11 800 Franken im Monat. Später verlor der Mann seine Stelle und bezog Arbeitslosengeld von monatlich 9100 Franken. Deshalb beantragte er beim Kantonsgericht, die Unterhaltsbeiträge seien herabzusetzen. Damit blitzte er ab. Die Begründung: Der Mann habe vom Arbeitgeber 126 000 Franken als Abgangsentschädigung erhalten. Das sei zu seinem Einkommen hinzuzurechnen.
Kantonsgericht Zug, Entscheid EO 2017 176 vom 6. September 201
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