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Ab Alter 50 alle drei Jahre
Die Führerausweis-Kategorien C und D erlauben unter anderem das Fahren von Lastwagen. Inhaber eines solchen Ausweises müssen sich bis zum 50. Altersjahr alle fünf und danach alle drei Jahre ärztlich untersuchen lassen.
Was aber gilt, wenn ein Inhaber zuletzt mit 48 untersucht wurde? Ist er dann mit 51 wieder dran (also nach drei Jahren) oder erst mit 53 (nach fünf Jahren)? Das Bundesgericht hat entschieden, dass das verkürzte Intervall erst ab Vollendung des 50. Altersjahres anzuwenden ist. Also müssen sich Betroffene spätestens im Alter 53 erneut untersuchen lassen.
Bundesgericht, Urteil 1C_759/2013 vom 4.3.2014
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