Inhalt
Ein AHV-Rentner erhielt Ergänzungsleistungen. Nachdem bekannt wurde, dass er in Ungarn eine Eigentumswohnung besitzt, sollte er rund 40 000 Franken zurückzahlen. Der Rentner zahlte aber nur 3000 Franken und zügelte nach Ungarn. Deshalb zog ihm die AHV-Ausgleichskasse monatlich 750 Franken von seiner AHV-Rente ab. Ihm blieben noch 470 Franken im Monat. Der Rentner beschwerte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht – ohne Erfolg.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil C-7387/2016 vom vom 21.August 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden