Inhalt
AHV- und IV-Rentner, die Kinder haben, erhalten für diese eine Kinderrente – und zwar bis das Kind 18 Jahre alt ist. Ist es dann noch in der Ausbildung, so fliesst die Kinderrente bis zum Abschluss der Ausbildung, höchstens jedoch bis zum 25. Altersjahr.
Der Begriff «Ausbildung» ist immer wieder umstritten. Jetzt hat das Bundesgericht in einem konkreten Fall präzisiert: Macht ein Kind ein einjähriges Praktikum in einem Betrieb, um sich so für eine Lehre im gleichen Betrieb zu qualifizieren, gilt das als Ausbildung. Deshalb besteht ein Anspruch auf die Kinderrente.
Bundesgericht, Urteil 8C_682/2012 vom 7. 3. 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden