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Nach einem Einbruch im Keller gab ein Mann an, ihm seien Weine und Spirituosen im Wert von 202 000 Franken gestohlen worden. Doch er hatte nur Getränke im Wert vom 53 000 Franken gelagert. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Mann wegen versuchten Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 40 Franken – total 10 000 Franken – sowie zu einer Busse von 2000 Franken unter Anrechnung der Untersuchungshaft von zwei Tagen. Das Bundesgericht hat diese Verurteilung geschützt. Der Täuschungsversuch sei nicht leicht zu durchschauen gewesen. Damit war die Arglist gegeben und die Verurteilung wegen versuchten Betrugs nicht zu beanstanden.
Bundesgericht, Urteil 6B_840/2015 vom 14. 1. 2016
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