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Krankenkasse zahlt nicht
Ein Arzt wollte bei einer Patientin eine Therapie mit Mikronährstoffen machen; deshalb gab er Laboranalysen in Auftrag.
Diese Analysen stehen zwar auf der sogenannten Analyseliste und müssen grundsätzlich von der obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden. Dennoch muss die Krankenkasse die Analysekosten in diesem Fall nicht übernehmen. Denn die alternative Mikronährstoff-Therapie wird von der Grundversicherung nicht bezahlt, und daher muss die Kasse auch nicht für Analysen zahlen, die einzig im Hinblick auf eine solche Therapie gemacht werden.
Bundesgericht, Urteil 9C_108/2014 vom 26. 9. 2014
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