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Keine Insolvenzentschädigung
Geht eine Firma in Konkurs, erhalten die Angestellten eine Insolvenzentschädigung für maximal vier Monate, falls ihnen der Betrieb den Lohn für die Zeit vor dem Konkurs schuldig geblieben ist. Dies gilt laut Bundesgericht aber nur, wenn die angestellte Person tatsächlich gearbeitet hat.
Deshalb erhält ein Mann keine Insolvenzentschädigung: Er hatte im Zeitraum vor der Firmenpleite gar nicht gearbeitet, sondern war vom Betrieb freigestellt worden.
Bundesgericht, Urteil 8C_614/2014 vom 12. 12. 2014
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