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Ein Angestellter eines Autohändlers hat den Kunden nebenbei Versicherungen vermittelt. Der Mitarbeiter bekam von den Versicherungen Provisionen. Doch der Arbeitgeber wusste nichts davon. Die Garage forderte vom Angestellten die Provisionen heraus. Das Bezirksgericht Uster wies die Klage ab. Das Obergericht des Kantons Zürich sah es anders. Der Vertrag erlaube einen Nebenverdienst nur mit Zustimmung der Firma. Der Angestellte muss die Provisionen in der Höhe von 120 000 Franken der Garage abliefern.
Obergericht Zürich, LA180011 vom 11. Oktober 2018
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