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Schuldenerlass gilt als Lohn
Falsch gedacht, sagt das Bundesgericht. Dieser Schuldenerlass habe keinen «Vorsorgecharakter», also muss der Mann die 90 000 Franken normal als Lohn versteuern.
Schuldenerlass gilt als Lohn
Falsch gedacht, sagt das Bundesgericht. Dieser Schuldenerlass habe keinen «Vorsorgecharakter», also muss der Mann die 90 000 Franken normal als Lohn versteuern.
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