Inhalt
Schon ab Kündigung suchen!
Wenn sich Arbeitslose zu wenig intensiv um einen neuen Job bemühen, werden sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) mit Einstelltagen bestraft. Während dieser Zeit erhalten Stellensuchende von der ALV keine Taggelder. Die Pflicht zur Stellensuche gilt schon während der Kündigungsfrist, bestätigt das Bundesgericht. So muss ein Mann drei Einstelltage akzeptieren, weil er während der Kündigungsfrist mehr als einen Monat lang nichts unternommen hat, um einen neuen Job zu finden.
Bundesgericht, Urteil 8C_278/2013 vom 22. 10. 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden