Schon ab Kündigung suchen!

Wenn sich Arbeitslose zu wenig intensiv um ­einen neuen Job bemühen, werden sie von der  Arbeitslosenversicherung (ALV) mit Einstell­tagen bestraft. Während dieser Zeit erhalten Stellen­suchende von der ALV keine Taggelder. Die Pflicht zur Stellensuche gilt schon während der Kündigungsfrist, bestätigt das Bundesgericht. So muss ein Mann drei Einstell­tage akzeptieren, weil er während der Kündigungsfrist mehr als einen Monat lang nichts unternommen hat, um einen neuen Job zu finden.

Bundesgericht, Urteil 8C_278/2013 vom 22. 10. 2013