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Ein Mann wurde bei Wartungsarbeiten im Innern einer Drehbank schwer verletzt, weil die Maschine plötzlich anlief. Die Schutzvorrichtung zur Verhinderung solcher Vorfälle war ausser Betrieb gesetzt; die Occasionsmaschine war mit diesem Mangel geliefert worden. Jetzt wurde der Geschäftsführer und Hauptaktionär der Firma wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt – zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken.
Zwar wusste der Verunfallte vom Sicherheitsmangel und war mithin teilweise auch selber schuld am Unfall. Doch das entlastet den Firmenchef nicht von seiner Verantwortung – zumal es gemäss Bundesgericht «an einer Sicherheitskultur im Betrieb fast gänzlich fehlte».
Bundesgericht, Urteil 6B_287/2014 vom 30. 3. 2015
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