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Ein Genfer verkaufte Schiffe und andere Fahrzeuge, die ihm nicht gehörten. Die Besitzer waren Firmen, für die er arbeitete. Die Käufer zeigten ihn wegen Betrugs und Veruntreuung an, zogen die Strafanzeige aber später zurück. Die kantonale Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und auferlegte dem Mann Kosten von 1300 Franken. Er wehrte sich erfolgreich beim Kantonsgericht: Es sah die Unschuldsvermutung verletzt. Das Bundesgericht urteilte jedoch zugunsten der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe das Strafverfahren durch sein Handeln provoziert.
Bundesgericht, Urteil 6B_957/2017 vom 27. April 2018
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