Inhalt
Erkrankt ein entlassener Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, verlängert sich diese entsprechend. In einem Auflösungsvertrag verzichtete ein Angestellter aus dem Kanton Zürich auf diese Verlängerung und erhielt dafür den Bonus früher ausbezahlt. Später forderte der Mann beim Arbeitsgericht Zürich den Lohn für die verlängerte Kündigungsfrist nach, auf den er verzichtet hatte. Das Gericht gab ihm recht: Der Auflösungsvertrag sei nur gültig, wenn «eindeutig beide Seiten Konzessionen machen». Das sei hier nicht der Fall. Der Arbeitgeber habe bloss den Bonus etwas früher ausbezahlt.
Arbeitsgericht Zürich, Entscheid AN160031 vom 8. November 2017
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden