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Keine Gnade für Kiffer
Ein Mann hatte den Fahrausweis für Autos auf Probe. Dabei wurde er einmal bekifft erwischt. Ein anderes Mal fuhr er mit dem Handy am Steuer, auch da war er bekifft. Da annullierte das Verkehrsamt seinen Fahrausweis – für sämtliche Fahrzeugkategorien. Das Verwaltungsgericht entschied, er dürfe trotzdem während der Arbeit Bagger und Traktoren fahren, weil er beruflich darauf angewiesen sei. Zumal er die Fahrten unter Drogen in der Freizeit unternommen habe. Das Bundesgericht hat diese Ausnahmebewilligung gestrichen. Es bestünden «ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Mannes».
Bundesgericht, Urteil 1C_67/2014 vom 9. 2. 2015
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