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Ein Lenker wechselte auf der Autobahn von der Normalspur unvermittelt auf die Überholspur. Dabei übersah er ein Polizeifahrzeug, das mit 133 km/h von hinten auf der Überholspur herannahte. Weil der Mann nur 28 Meter vor dem Polizeiauto und mit nur 105 km/h auf die Überholspur wechselte, musste das Polizeifahrzeug abbremsen.
Das war gemäss Bundesgericht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und kostet ihn eine bedingte Geldstrafe von 2040 Franken, eine Busse von 510 Franken und einen Ausweisentzug für mindestens drei Monate. Ein solches Manöver bei regem Verkehr und nasser Strasse mit entsprechend eingeschränkter Sicht sei eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer.
Bundesgericht, Urteil 6B_1064/2015 vom 6.9.2016
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