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Tacho manipulieren ist Betrug
Ein Mercedes-Besitzer verkaufte sein Auto. Dabei stellte sich heraus, dass der Kilometerstand um rund 63 000 Kilometer nach unten verstellt worden war. Dafür wurde der Mann wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 800 Franken und zu einer Busse von 160 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Autobesitzers abgewiesen. Es geht davon aus, dass nur er oder eine ihm bekannte Person überhaupt in der Lage war, den Tachometer zu manipulieren.
Bundesgericht, Urteil 6B_645/2014 vom 28. 8. 2014
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