Als die Geistheilerin und Naturheilpraktikerin Erika Bertschinger (genannt Uriella) noch in ­Appenzell tätig war, hatte sie von Mitgliedern ihres Ordens Fiat Lux zinslose Darlehen von  1,9 Millionen Franken erhalten. Später verzichteten die Darlehensgeber auf die Rückzahlung. Die Steuerbehörden rechneten Uriella deshalb 1,5 Millionen Franken als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit an.

Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Das Argument Uriellas, es seien Privatdarlehen gewesen, verfing nicht. Das Gericht sah in den Geldern Barhonorare von zufriedenen Kunden.   

Bundesgericht, Urteil 2C_187/2012 vom 15. 10. 2012