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Die Gemeinde Meilen ZH verweigerte den Bauherren zweier Mehrfamilienhäuser die Baubewilligung. Dagegen wehrten sie sich erfolgreich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich. Die Gemeinde gelangte darauf ans Verwaltungsgericht Zürich, das ihre Beschwerde abwies. Für diesen Entscheid verlangte das Gericht eine Gebühr von 13 000 Franken. Auf Beschwerde der Gemeinde senkte das Bundesgericht diese auf 8000 Franken. Begründung: Gebühren müssten in einem vernünftigen Verhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen. Dieser Fall sei durchschnittlich schwierig gewesen, das Baurekursgericht habe nur 8000 Franken verlangt.
Bundesgericht, Urteil 1C_358/2017 vom 5.9.2018
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