Inhalt
Keine Parkplätze erlaubt
Auf einem Landstück im Wallis galt ein Bauverbot. Nun wollte der Besitzer darauf Parkplätze einrichten. Allerdings war das Terrain nicht ganz eben. Deshälb hätte er das Land gegen den Rand hin aufschütten müssen, und diese Aufschüttung wäre mit einer 1,5 Meter hohen Stützmauer gesichert worden.
Das hat ihm das Bundesgericht verboten. Im Grundsatz sei zwar das Einrichten eines Parkplatzes auf einem Grundstück mit Bauverbot erlaubt. Im konkreten Fall mit der Aufschüttung sei das aber mehr als eine blosse Bodengestaltung.
Bundesgericht, Urteil 5A_599/2013 vom 14. 4. 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden