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Die Krankenkasse Supra verweigerte die Kostenübernahme für einen vierwöchigen Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik. Argument: Die Versicherte sei schwer MS-krank, und der Klinikaufenthalt könne die Funktionsfähigkeiten der Frau nicht verbessern. Zudem lasse sich ein erneuter MS-Schub so weder verhindern noch aufschieben. Das Bundesgericht hat das bestätigt. Eine stationäre Reha müsse auf eine verbesserte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit abzielen. Die Kasse muss allenfalls ambulante Behandlungen zahlen, wenn diese medizinisch nötig und wirksam sind.
Bundesgericht, Urteil 9C_413/2012 vom 14. 2. 2013
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