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Keine Arbeit – weniger EL
Ein 54-jähriger Bezüger einer Invalidenrente und von Ergänzungsleistungen (EL) hätte gemäss IV-Verfügung 50 Prozent arbeiten können. Weil er sich nicht ernsthaft um einen Teilzeitjob bemühte, kürzte das Amt seine EL. Das Argument: Er verzichte so auf Einkommen. Deshalb werde man ihm bei der Festsetzung der EL ein theoretisches Jahreseinkommen von 7800 Franken anrechnen.
Dagegen wehrte sich der Mann – vergeblich. Dass im Arztzeugnis stand, für ihn gebe es «wahrscheinlich keine konkrete Arbeitsstelle», nützte ihm nichts. Auch sein Einwand, er müsse tagsüber immer wieder Gymnastik machen, was die Jobsuche erschwere, zählte nicht.
Bundesgericht, Urteil 9C_255/2013 vom 12. 9. 2013
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